LSG Bayern - Beschluss vom 13.10.2008 (L 5 SF 133/08)
Die Ablehnung des Vorsitzenden der 6. Kammer des Sozialgerichts Würzburg, Richter am Sozialgericht B., wegen Besorgnis der Befangenheit ist unbegründet. I. Der Kläger führt vor der 6. Kammer des Sozialgerichts Würzburg [...]