LSG Bayern - Urteil vom 27.11.2008 (L 11 AS 269/08)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 09.06.2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist, ob [...]