LSG Thüringen - Beschluss vom 18.11.2020 (L 1 JVEG 998/19)
Die Entschädigung für das Gutachten vom 29. Juli 2019 wird auf 3.476,34 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen L 12 R 74/17 [...]