LSG Thüringen - Beschluss vom 09.11.2020 (L 1 JVEG 445/20)
Die Entschädigung für die Fertigung der ergänzenden Stellungnahme vom 29. Januar 2020 wird auf 413,62 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Im Klageverfahren mit dem [...]