LAG Köln - Beschluss vom 11.08.2021 (3 Ta 106/21)
1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.05.2021 - 3 Ca 2321/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die Parteien [...]