LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.09.2017 (L 7 AS 374/15)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Der Kläger begehrt [...]