LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.02.2017 (L 3 SB 2093/16)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird [...]