LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.03.2022 (L 5 KA 1255/20 KL)
Der Bescheid des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 14.04.2020 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen [...]