LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 07.12.2007 (5 Ta 17/07)
Das Beschwerdeverfahren ist in der Hauptsache erledigt, weil mit dem Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 26.04.2007 nebst Anlagen die Beklagte der hier nach dem rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichts [...]