LSG Hessen - Beschluss vom 24.11.2020 (L 6 SF 3/20 EK U)
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 3.600,00 Euro festgesetzt. I. Die am 18. März 2020 beim Hessischen Landessozialgericht erhobene Entschädigungsklage wegen überlanger [...]