LSG Hamburg - Urteil vom 28.11.2012 (L 2 R 16/10)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen. Die Kosten des Klageverfahrens einschließlich der [...]