LSG Bayern - Beschluss vom 05.12.2012 (L 7 AS 802/12 B ER)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. Oktober 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist im Eilverfahren, ob der Antragsgegner [...]