OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.04.2019 (4 B 514/19)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14.3.2019 wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird [...]