VGH Bayern - Beschluss vom 29.08.2019 (1 ZB 17.385)
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 9.769,75 Euro festgesetzt. Die Beteiligten [...]