OLG Köln - Beschluß vom 11.09.2002 (16 Wx 158/02)
Die gemäß §§ 3 Satz 2, 7 Abs. 1 FEVG, 103 Abs. 2 AuslG, 27, 29 FGG zulässige sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Nachdem die Hauptsache sich durch die Haftentlassung des Betroffenen erledigt hat und [...]