LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.08.2008 (9 Ta 146/08)
I. Nachdem dem Kläger im Ausgangsverfahren zunächst mit Beschluss vom 12.09.2006 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten ohne Auferlegung von Raten bewilligt worden war, legte dieser im [...]