LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 13.04.2017 (L 15 U 727/15)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.10.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]