LAG Köln - Beschluss vom 22.02.2005 (4 Ta 30/05)
Nach GV - Nr. 1003 beträgt die Einigungsgebühr 1,0, wenn über den Gegenstand ein anderes Gerichtsverfahren als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig ist. Die Anmerkung zu GV - Nr. 1003 präzisiert dazu folgendes: [...]