LSG Bayern - Urteil vom 11.12.2018 (L 9 AL 291/15)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 29. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Rechtsstreit [...]