OLG Celle - Beschluss vom 20.05.2008 (10 WF 163/08)
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Änderung des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 10. März 2008 auf die Gebührenstufe bis 13.000 € festgesetzt. I. Die Klägerin hat den Beklagten, der als [...]