OLG Hamm - Beschluss vom 01.04.2003 (3 Ss OWi 183/03)
I. Das Amtsgericht Gütersloh hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 29, 69a StVZO, 24, 24a StVG eine Geldbuße von 257,50 EUR festgesetzt und außerdem ein Fahrverbot von [...]