LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 15.03.2011 (10 Ta 45/11)
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17. Januar 2011, Az.: 3 Ca 1740/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Das [...]