OLG Hamm - Beschluss vom 01.10.2004 (11 WF 244/04)
Die als im eigenen Namen der Antragstellerin eingelegt anzusehende Beschwerde (vgl. nur Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl. § 127 Rz. 19) ist nach § 127 II ZPO zulässig und hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang [...]