OLG Hamm - Beschluss vom 23.06.2003 (3 Ss OWi 428/03)
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen der fahrlässigen Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 37 Abs. 2, 49 StVO, § 24 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 125,00 Euro verurteilt und [...]