LSG Bayern - Beschluss vom 07.12.2017 (L 20 VK 10/17)
I. Die Berufung gegen den Beschluss vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, wird als unzulässig verworfen. II. Der Streitwert wird auf 800,- EUR festgesetzt. III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. IV. Die [...]