BGH - Beschluss vom 31.05.2023 (IV ZR 402/22)
Die Erinnerung des Schuldners gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs mit Kostenrechnung vom 25. April 2023, Kassenzeichen XXX , wird zurückgewiesen. Die Erinnerung des Schuldners ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG [...]