BSG - Beschluss vom 13.11.2023 (B 2 U 99/23 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Beschwerde [...]