LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 31.05.2005 (4 Ta 109/05)
I. Im Ausgangsverfahren wurde dem Kläger durch den angefochtenen Beschluss Prozesskostenhilfe mit einer monatlichen Ratenzahlung von 60,00 EUR bewilligt. Dabei legte das Arbeitsgericht ein monatliches Arbeitslosengeld [...]