OLG Brandenburg - Beschluss vom 22.04.2020 (2 Ws 73/20)
Die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung wird angeordnet. Für die Dauer von drei Monaten wird die Kontrolle der einstweiligen Unterbringung dem Landgericht Frankfurt (Oder) übertragen. I. Der Beschuldigte ist [...]