BSG - Beschluss vom 28.11.2023 (B 9 V 17/23 AR)
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I Durch Beschluss vom 17.10.2023 hat der Senat die [...]