BSG - Beschluss vom 01.12.2025 (B 6a KR 31/25 AR)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2025 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Kläger [...]